Aufgrund der neuen Gesetzeslage seit dem 1.1.2017 ist der Leistungsbezug für EU-Bürger stark eingeschränkt.
Es kann aber ein Anspruch auf SGB -XII Leistungen für EU-Bürger bestehen, wenn diese aus einem der Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens kommen.
EU-Bürger und Sozialleistungen
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